Unser Leitbild
AK Mädchen* in Münster
(Stand 26.09.22)
1. Selbstverständnis:
Angesichts der aktuellen Diskussion und der gesellschaftlichen Entwicklung um Identitäten und Rollenbilder soll durch die Verwendung des Gender-Sternchens unsere reflektierende Haltung in der Außenwirkung verdeutlicht werden. Mit der Verwendung des Sternchens in der Mädchen*arbeit wollen wir zeigen,
- dass wir Mädchen* nicht als eine natürliche und festgeschriebene Kategorie sehen.
- dass es sich um ein gesellschaftliches Konstrukt handelt.
- dass hinter der Kategorie unterschiedliche Identitätsentwürfe stehen können.
Der Arbeitskreis für Mädchen* in Münster vertritt einen parteilichen Ansatz, der sich für die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen* einsetzt. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen, die Stärkung individueller Fähigkeiten von Mädchen* und das Aufzeigen der immer noch stattfindenden strukturellen Ungleichheiten und Diskriminierungen sind dabei wesentliche Schwerpunkte des Arbeitskreises.
Im Bewusstsein, dass jedem Mädchen* eine einzigartige Geschichte mit individuellen Herausforderungen innewohnt, gilt es, all jene unterschiedlichen Aspekte zu berücksichtigen, um die Mädchen* in ihrer Gesamtheit zu sehen und Empowerment möglich zu machen.
Das bedeutet in der Praxis, bedürfnisorientierte partizipative Angebote zu entwickeln und vorzuhalten.
Der AK Mädchen* Münster verbindet die Erfahrungen aus der alltäglichen Praxis mit feministischen Ansätzen und nimmt intersektionale Diskriminierungsformen gegenüber Mädchen* und Frauen* in den Blick.
Der AK für Mädchen* Münster hat zum Ziel, gesellschaftliche, strukturelle Benachteiligungen aufzudecken, zu benennen und ihnen entgegenzuwirken, um die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
2. Methoden und Vorgehensweisen:
- Kollegialer Austausch
- Planung und Durchführung von Aktionen
3. Zuständigkeit:
Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige, die sich Stadtgebiet von Münster, mit einem feministischen Grundverständnis, für Belange von Mädchen* und jungen Frauen* einsetzen.
(Gewerbliche Anbieter und politische Vertretungen können nicht Mitglied werden)
4. Sitzungen:
Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig vier Mal im Jahr nach Vereinbarung. Bei besonderem Bedarf oder Themen auch zusätzlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die Inhalte werden vertraulich behandelt. Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der AK im Einzelfall.
5. Moderation und Protokolle:
Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Dieses wird innerhalb von vierzehn Tagen erstellt und dessen Anfertigung, sowie auch die Moderation, in alphabetischer Reihenfolge zu Beginn einer jeden Sitzung geklärt. Aus besonderen Gründen kann ein Mitglied von der Protokollführung befreit werden.
6. Geschäftsführung:
Der AK Mädchen* in Münster bestimmt für zwei Jahre ein Geschäftsführungsteam, das aus zwei bis drei Personen besteht, die eine Organisationsvielfalt repräsentieren.
Aufgaben sind:
- Terminorganisation, Versand von Einladungen und Protokollen
- Sammlung der Themen und Anliegen des Arbeitskreises
- Vertretung des Arbeitskreises nach außen (wenn nicht im Einzelfall anders entschieden wird)
- Die Verwaltung des Protokollarchives und die Gestaltung, bzw. Organisation der Öffentlichkeitsarbeit
7. Wahlen/Abstimmungen:
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Wahlen und Abstimmungen finden in der Regel per Handzeichen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden statt. Explizite Stellungnahmen und Änderungen des Leitbildes des AK Mädchen* Münster müssen mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden.